Pflege zuhause: Welche Unterstützung gibt es?

Wenn ein Mensch zum Pflegefall wird und zu Hause gepflegt werden möchte, betrifft das in den allermeisten Fällen die gesamte Familie. Wir haben Informationen für Betroffene und Angehörige zusammengestellt, die einen Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten der Unterstützung bei der häuslichen Pflege geben.

Finanzielle Unterstützung:

Pflege kostet nicht nur Zeit, sondern auch Geld. Es gibt verschiedene Leistungen, die von den pflegenden Angehörigen und von den Betroffenen in Anspruch genommen werden können. Und auch die pflegenden Angehörigen müssen sich um Ihre soziale Absicherung kümmern:

  • Pflegegrad beantragen, um Anspruch auf die Leistungen der Pflegeversicherung zu haben. Versicherte ab Pflegegrad 2 haben Anspruch auf Pflegegeld bei häuslicher Pflege durch Angehörige oder Freunde bzw. auf Pflegesachleistungen bei professioneller Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst sowie auf Zuschüsse zur Tages- und Nachtpflege, Kurzzeit-, Verhinderungs- und zur vollstationären Pflege.
  • Zuschüsse zur Wohnraumanpassung: Die Pflegekasse kann für Pflegebedürftige bis zu 4.000 Euro als Zuschuss für Anpassungsmaßnahmen zahlen, die die häusliche Pflege in der Wohnung ermöglichen, erleichtern oder eine möglichst selbstständige Lebensführung der pflegebedürftigen Person wiederherstellen sollen.
  • Soziale Absicherung der Pflegeperson: Die Pflegeversicherung zahlt für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen Beiträge zur Rentenversicherung (Voraussetzung: Pflegegrad 2, Minimum zehn Stunden/Woche Pflegearbeit und nicht mehr als 30 Stunden/Woche Erwerbsarbeit). Zudem ist die Pflegeperson beitragsfrei gesetzlich unfallversichert und die Pflegeversicherung zahlt die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung für die gesamte Dauer der Pflegetätigkeit.

Unterstützung bei der Pflegearbeit:

Die häusliche Pflege hängt oft nur an einer Person. Gerade bei länger anhaltender Pflege kann es zu körperlicher und psychischer Überlastung oder auch zur Erkrankung der Pflegeperson kommen. Damit es nicht so weit kommt, gibt es verschiedene Möglichkeiten, die genutzt werden können:

  • Der ambulante Pflegedienst: unterstützt Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bei der Pflege zu Hause.
  • Die 24-Stunden-Betreuung: Haushalts- und Betreuungskräfte, die mit im Haushalt der zu pflegebedürftigen Person wohnen und bei alltäglichen Dingen helfen.
  • Die Tagespflege: Die stundenweise Betreuung tagsüber in einer Pflegeeinrichtung. Die Nacht wird dann wieder im eigenen Zuhause verbracht – an einem Tag die Woche oder auch an mehreren Tagen die Woche.
  • Die Verhinderungspflege: Eine Urlaubs- oder Krankheitsvertretung für bis zu sechs Wochen im Jahr. Die Pflegeversicherung übernimmt die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege bis zu 1.612 Euro, ab Pflegegrad 2.
  • Der Entlastungsbetrag: Pflegebedürftige – ab Pflegegrad 1 – in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich. Der Betrag muss zweckgebunden eingesetzt werden. Um den Entlastungsbetrag zu erhalten, müssen die entsprechenden Rechnungen bei der Pflegekasse eingereicht werden.

Hilfsmittel:

Pflegehilfsmittel sind Geräte und Sachmittel, die zur häuslichen Pflege notwendig sind, diese erleichtern oder dazu beitragen, der/dem Pflegebedürftigen eine selbstständigere Lebensführung zu ermöglichen.

Technische Hilfsmittel dienen dazu die häusliche Pflege und den Alltag des Betroffenen zu erleichtern und Beschwerden zu lindern. Hierzu zählen u.a. das Pflegebett, Lagerungshilfen, der Rollator…Die Hilfsmittel müssen durch einen Arzt verordnet und von Kranken- oder Pflegekasse genehmigt werden. Hierfür muss die betroffene Person Zuzahlungen leisten.

Pflege Hilfsmittel sind Verbrauchsprodukte, wie zum Beispiel Einmalhandschuhe oder Betteinlagen. Die Erstattung erfolgt über die Pflegeversicherung des Pflegebedürftigen. Hierfür wird keine Verordnung benötigt, es muss ein Antrag auf Kostenübernahme bei der Pflegekasse gestellt werden. Für Pflegehilfsmittel gibt es ein monatliches Budget für jeden Pflegebedürftigen in Höhe von 40 Euro.

Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) sind Apps, die helfen sollen, die Selbstständigkeit und Selbstbestimmtheit pflegebedürftiger Personen zu stärken und pflegende Angehörige zu entlasten. Bewilligt die Pflegekasse die Versorgung mit einer DiPA, hat die pflegebedürftige Person Anspruch auf die Erstattung von Aufwendungen für DiPAs bis zur Höhe von insgesamt 50 Euro im Monat.

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