Betriebliche Kinderbetreuung – Förderung für Unternehmen bis 2022
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat das Förderprogramm „Betriebliche Kinderbetreuung“ weiterentwickelt und soll mit Start ab dem 1. September 2020 Arbeitgebern konkrete Anreize und Unterstützung bieten, betriebliche Betreuungsmöglichkeiten für ihre Mitarbeiter*innen zu schaffen.
Zwei Jahre – bis Ende 2022 – können vor allem kleine und mittlere Unternehmen in Deutschland von der Förderung profitieren und mittels Kooperationen mit öffentlichen, gemeinnützigen und privat-gewerblichen Trägern von Kinderbetreuungsangeboten die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter fördern.
Neben der Betreuung in Kindertagesstätten bzw. der Kindertagespflege und einer Betreuung in Ausnahmefällen ist nun auch die Ferienbetreuung von Grundschülern ein förderbarer Baustein.
Insgesamt besteht das Programm aus vier Modulen, für die jeweils Förderung beantragt werden kann:
Modul 1: Förderung betrieblich unterstützter Betreuungsplätze in der Kindertagesbetreuung
Modul 2: Förderung betrieblich unterstützter Betreuungsplätze in der Kindertagespflege
Modul 3: Förderung von betrieblich unterstützten Plätzen zur Betreuung in Ausnahmefällen
Modul 4: Förderung von betrieblich unterstützter Ferienbetreuung für Grundschulkinder
Die einzelnen Richtlinien des Förderprogramms finden Sie hier.
Zudem hat das Bundesministerium eine kostenlose Beratungs-Hotline Servicestelle Betriebliche Kinderbetreuung (Tel: 0800-000 9838) eingerichtet, wo sich interessierte Arbeitgeber informieren und beraten lassen können.