Zuschuss für Pflegehilfsmittel beträgt weiterhin 60 Euro

Pflegebedürftige haben einen Anspruch auf Pflegehilfsmittel, wenn diese Hilfsmittel zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung der Beschwerden der versicherten Person beitragen oder ihr eine selbständigere Lebensführung ermöglichen. Bedingt durch die gegenwärtige Pandemie wurde der Zuschuss (maximal erstattungsfähiger Betrag) von 40 Euro pro Monat für Verbrauchshilfsmittel auf 60 Euro pro Monat angehoben. Dies gilt weiterhin bis zum 31. März 2021.  Dabei ist das Kaufdatum für die höhere Erstattung ausschlaggebend.

Corona ist ebenfalls der Grund dafür, dass Begutachtungen aufgrund eines Antrags auf Leistungen der Pflegeversicherung, weiterhin telefonisch stattfinden. Dies gilt vorläufig bis 28. Februar 2021. Aufgrund eines vorherigen Gutachtens vorgesehene Wiederholungsbegutachtungen finden bis zum 31.03.2021 nicht statt.

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