Wie kann man Schichtdienst und Kinderbetreuung vereinbaren?

Theoretisch gibt es in Deutschland einen Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz. In der Praxis kann es aber schwierig werden überhaupt einen Platz zu bekommen. Richtig kompliziert wird es für Eltern und Alleinerziehende, die im Schichtdienst arbeiten. Denn die meisten Kitas haben Öffnungszeiten zwischen 7 Uhr morgens und 17 Uhr nachmittags. Aber was passiert mit den Kindern, wenn die Frühschicht bereits um 6 Uhr beginnt? Oder die Spätschicht erst um 21 Uhr endet?

Die Ausgangslage:

Im Jahr 2019 haben ca. 16% der Erwerbstätigen im Schichtdienst gearbeitet. Und auch die Abend- und Nachtarbeit hat in den letzten 20 Jahren zugenommen: während Selbstständige häufiger am Abend arbeiten, arbeiten Arbeitnehmer nachts häufiger als Selbstständige (Quelle: Statistisches Bundesamt). Was in den Zahlen nicht abgebildet ist: wie viele Eltern (und seine wir ehrlich vor allem Mütter) ihre Jobs aufgeben oder wechseln, weil die Arbeitszeiten nicht mit den Zeiten der Kinderbetreuung kompatibel sind.

Hinweis: Für Alleinerziehende mit Kindern unter 7 Jahren gelten besondere Regeln bei den Arbeitszeiten. Die Beschäftigung ist nur ist 18:30 Uhr zulässig.

Der erste Lösungsweg: die private Organisation

Die erste Maßnahme, die getroffen werden kann, ist die Arbeitszeiten mit dem anderen Elternteil abzustimmen. Das setzt voraus, dass es ein anderes Elternteilt (oder eine*n Partner*in) gibt und dass die Arbeitszeiten aufeinander abgestimmt werden können. Zum Beispiel könnte ein Elternteil die Kinder morgens in die Kita bringen, während das andere Elternteil die Kinder nach der Nacht- oder Frühschicht abholt. Die Spätschicht fällt in dem Modell weg.

Die zweite Möglichkeit ist Freunde und Verwandte mit in die Kinderbetreuung einzubeziehen – das so genannte „Dorf“. Vor allem bei wechselnden Schichtplänen bedeutet das immer wieder viel Organisation. Leben die Großeltern in der Nähe und können bestimmte Tage und Nächte übernehmen? Gibt es Freunde, die langfristig helfen würden? Können andere Familien aus der Kita das Kind an bestimmten Tagen mitnehmen und den Nachmittag und Abend übernehmen? Oft fühlen sich die Eltern als Bittsteller. Das Szenario ist nicht ideal und führt im Alltag zu Stress.

Die dritte Möglichkeit ist Babysitter*innen zu engagieren. Das führt allerdings zu hohen Kosten und es bleibt das Risiko, dass sie nicht ausreichend qualifiziert sind.

Der zweite Lösungsweg: mit viel Glück einen passenden Betreuungsplatz finden

Mit Tagespflegepersonen – so genannte „Tagesmütter“ kann man die Betreuungszeiten flexibel vereinbaren. Vor allem wenn man regelmäßig zu sehr frühen oder späten Uhrzeiten arbeiten muss. Auch Betreuung am Wochenende kann möglich sein. Start morgens um 6 Uhr oder abends bis 20 Uhr sind keine Seltenheit. Am besten wendet man sich dafür direkt an das zuständige Jugendamt oder die Caritas.

Die „24-Stunden-Kita“ gibt es bisher nur an wenigen Orten in Deutschland. Die 24-Stunden-Kita ermöglicht es Eltern, ihr Kind in der Regel zwischen 6:00 und 20:00 Uhr in die Kita zu bringen. Kann die Abholzeit am Abend nicht eingehalten werden, ist es auch möglich, dass ein Kind über Nacht im Kindergarten betreut wird. In den meisten Fällen wird das nur relativ selten in Anspruch genommen. Viel wichtiger ist es das Kind bereits sehr früh in die Kita bringen zu können oder aber es im Rahmen der Mittagsschicht erst gegen Abend abzuholen. Ziel ist natürlich nicht, dass das Kind 24 Stunden betreut wird.

Der neue Lösungsweg: das Berliner Modell „MoKiS“

Ein neuer Lösungsweg kommt aus Berlin: „MoKiS – Mobiler Kinderbetreuungsservice für Eltern mit besonderen Arbeitszeiten“. Haben Eltern einen nachgewiesenen Bedarf an ergänzender Kinderbetreuung (das heißt wenn die Arbeitszeit die Betreuungszeit um mehr als eine Stunde überschreitet), steht Ihnen diese zusätzliche Betreuung zu. MoKiS sucht und findet Kinderbetreuungspersonen, die mobil sind und die Kinderbetreuung in der elterlichen Wohnung übernehmen. Das ist sinnvoll, wenn die Kinder besonders früh am Morgen oder spät am Abend betreut werden sollen. Die Betreuung kann auch im Haushalt der Betreuungsperson stattfinden. Es können aber auch Freunde und Bekannte als Betreuungsperson eingesetzt werden. Die ausgewählte Person (es kann nur eine Person sein!) wird dann durch das Jugendamt überprüft.  Die ergänzende Kinderbetreuung ist für Eltern mit Kita-Kindern (komplett) und Schulkindern der ersten beiden Grundschuljahre kostenfrei. Die Bezahlung der Betreuungspersonen erfolgt durch das Jugendamt. Zwischen Eltern und Betreuungsperson gibt es also keinen direkten Zahlungsverkehr.

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