Kein Kita-Platz – was nun?

Einen Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz gibt es bereits seit 2013. Trotzdem haben mehr als der Hälfte aller Eltern mit Kindern unter sechs Jahren Probleme einen Kita-Platz zu bekommen. Nicht ausreichende Kapazitäten, komplizierte Anmeldungsprozesse und undurchsichtige Kriterien für die Platzvergabe führen bei zahlreichen Eltern in Deutschland zu Frustration bei der Suche nach einem Kita-Platz.

Wie kann man die Chance auf einen Platz erhöhen?

In vielen Städten und Gemeinden läuft die Vergabe der Plätze über ein Online-Anmeldeportal. Wenn das der Fall ist, sollte immer nach der Höchstzahl der möglichen Anmeldungen/ Vormerkungen geschaut werden und diese in vollem Umfang genutzt werden. Die Anmeldung am besten individualisieren, indem ein paar persönliche Worte in das dafür vorgesehene Feld eingetragen werden. Nach Möglichkeit die Anmeldung mit allen Angaben ausfüllen, auch wenn diese nicht als Pflichtfelder gekennzeichnet sind.

Auch wenn Vormerkungen im Online-Anmeldeportal getätigt wurden, sollte man den direkten Kontakt zu den Kindertagesstätten suchen. Wir empfehlen sich die Einrichtungen vorab über das Profil oder die Homepage anzuschauen, um sich zu informieren. Im nächsten Schritt einen persönlichen Brief oder eine E-Mail zu schreiben, um sich als Familie vorzustellen und erläutern, warum das Kind genau in dieser Einrichtung betreut werden soll und die Frage nach einem persönlichen Vorstellungstermin stellen. Eher abgeraten wird von Anrufen, da diese teilweise störend für die Einrichtung sind. Sie führen zu Unterbrechungen im Tagesablauf der Kinder, wenn die Betreuungskraft hierfür ihren Arbeitsplatz verlassen muss.

Der Rechtsanspruch

Kinder ab einem Jahr haben einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz. Der Platz kann in einer öffentlichen Kindertagesstätte oder bei der Tagesmutter/-vater sein. Es ist rechtlich gesehen keine Voraussetzung, dass ein oder beide Elternteile arbeiten. Bei Kindern ab drei Jahren hat man Anspruch auf einen Platz in einer öffentlichen Kindertagesstätte.

Hinweis: Grundsätzlich gilt, dass auch Tageseltern den Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung erfüllen. Das gilt allerdings nur, wenn auch die frühkindliche Förderung (§ 24 SGB VIII) gesichert ist und nicht nur die Aufsichtspflicht. Ein Platz in einer privaten Kita hingegen gilt nicht als „Rechtsanspruch erfüllt“.

Die Durchsetzung vom Rechtsanspruch

Falls Sie im offiziellen Vergabeprozess keinen Betreuungsplatz erhalten haben, kann es sinnvoll sein als nächstes den rechtlichen Weg einzuschlagen.

  1. Der erste Schritt ist, sich an das zuständige Jugendamt zu wenden. Das Jugendamt wird dann erneut nach verfügbaren Betreuungsplätzen suchen. Die Mitteilung über eine Zusage oder Ablehnung seitens des Jugendamtes kann zwischen zwei und drei Monaten in Anspruch nehmen.
  2. Sollte auch das Jugendamt keinen geeigneten Platz für Ihr Kind finden, erhalten Sie von ihnen einen schriftlichen Ablehnungsbescheid. Es besteht auch die Möglichkeit, einen sogenannten Teilablehnungsbescheid zu erhalten. In diesem wird festgehalten, dass zwar kein Platz in einer öffentlichen Einrichtung verfügbar ist, jedoch ein Platz in einer kostenpflichtigen Tagespflegeeinrichtung angeboten werden kann. Inhaltlich können Sie in beiden Fällen im nächsten Schritt gegen die Bescheide gleichermaßen vorgehen.
  3. Nach Erhalt des Ablehnungsbescheids haben Sie vier Wochen Zeit, Widerspruch einzulegen. Die Behörde wird daraufhin ihr Verfahren erneut prüfen und Ihnen in der Regel einen zweiten Ablehnungsbescheid zukommen lassen, über den Widerspruch.
    Hinweis: In Bayern, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen gibt es kein Widerspruchsverfahren, dort kann schon nach dem Ablehnungsbescheid Klage erhoben werden- hierbei gilt ebenfalls die Frist von vier Wochen.
  4. Sie können anschließend Klage einreichen, sogar ohne die Notwendigkeit eines Rechtsanwalts. Die Klage ist formlos per Brief beim Verwaltungsgericht einzureichen. Es wird empfohlen, die Klage unter einstweiligem Rechtsschutz einzureichen, um innerhalb von vier Wochen über Ihren Antrag zu entscheiden und ein langwieriges Verfahren zu vermeiden. Gründe für die Eilbedürftigkeit können beispielsweise ein neuer Jobbeginn oder das Ende der Elternzeit sein.
  5. Der Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ist gesetzlich verankert, und kommunale Träger haben nur begrenzte Möglichkeiten, eine Ablehnung zu begründen. Falls kein Betreuungsplatz verfügbar ist, kann der Rechtsanspruch in einen Kostenerstattungsanspruch umgewandelt werden, sodass Eltern die Kosten für alternative Betreuung einfordern können.
  6. Bei einer Klage auf Schadensersatz für Verdienstausfall ist ein Anwalt vor einem Zivilgericht erforderlich. In solchen Situationen ist es auch sinnvoll, eine Rechtsschutzversicherung zu haben, die grundsätzlich das Verfahren vor dem Zivilgericht übernimmt, vorausgesetzt, der entsprechende Zusatz für das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht ist in der Versicherung enthalten.

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