Um Mitarbeitern den Wiedereinstieg in den Beruf nach der Elternzeit zu erleichtern oder sie zu unterstützen, wenn sie pflegebedürftige Angehörige betreuen, erhält der Arbeitgeber die Möglichkeit, seinen Arbeitnehmern steuerfreie Serviceleistungen zur besseren Vereinbarkeit anzubieten.
Zum 1. Januar 2015 ist das neue ElterngeldPlus in Kraft getreten. Die neue Regelung will gezielt Eltern fördern, die während des Elterngeldbezuges in Teilzeit arbeiten möchten.
Pflegebedürftige und ihre Angehörigen erhalten ab 1.1.2015 mehr Geld und bessere Betreuungsangebote. Das ist Inhalt der vom Bundestag am Freitag letzter Woche verabschiedeten 1. Stufe der Pflegereform, des sogenannten ersten Pflegestärkungsgesetzes.
Seit Freitag debattiert der Bundestag über den von der Regierung vorgelegten ersten Schritt der Reform der Pflegeversicheurng. Dabei geht es einerseits um Leistungen, die die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege erleichtern sollen, aber auch um sehr viel Geld:
Die zweite Stufe der Reform der Pflegeversicherung soll schon 2016 in Gang gesetzt und noch in dieser Legislaturperiode abgeschlossen werden. Es soll dann u.a. 5 statt bisher drei Pflegestufen und noch mehr und bessere Hilfen für Demenzkranke geben.
Die Beratungsgesellschaft Ernst & Young schätzt, dass der Mittelstand nur aufgrund fehlender Mitarbeiter auf 31 Milliarden Euro Umsatz im Jahr verzichten muss.
Für bis zu 13 Wochen Schulferien im Jahr müssen Eltern Lösungen für eine Kinderbetreuung finden. Das ist immer wieder aufs Neue eine herausfordernde und zeitraubende Angelegenheit für die ganze Familie.
“Tue Gutes – aber rede ja nicht drüber” – so war es früher oft bei großen Unternehmen. Heute sollten Arbeitgeber besser keine falsche Bescheidenheit an den Tag legen, wenn es um das Thema “work-life-balance”, das vielstimmige Werben um Talente vor allem in Ballungsräumen...
Spätestens nach der Grundschule müssen Eltern sich irgendwann entscheiden, welche Schule die richtige für ihr Kind ist. Die Nähe zum Wohnort ist für viele berufstätige Eltern nicht mehr das entscheidende Kriterium.
Viele Berufstätige kümmern sich zu Hause um einen alten oder kranken Menschen. Die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege dürfte bald ein ebenso großes Thema werden wie die Kinderbetreuung. Im Jahr 2030 wird es doppelt so viele Pflegebedürftige geben wie Kinder unter drei Jahren.