Das Kindergeld wird im kommenden Jahr erhöht – um 2 Euro pro Monat.
Es gilt zu beachten, dass die Familienkassen bis Ende des Jahres die Steuer-Identifikationsnummer des jeweiligen Kindes und des Elternteils, welches das Kindergeld erhält, benötigt.
Der Bundestag hat mit breiter Mehrheit der Koalitionsfraktionen eine umfassende Pflegereform verabschiedet, die ab 1. Januar 2017 in Kraft treten soll.
Sterbebegleitung wird ausdrücklicher Bestandteil des Versorgungsauftrags der Pflegeversicherung. Die Krankenkassen sollen Versicherte bei der Auswahl verschiedener Leistungen der Palliativ- und Hospizversorgung besser beraten und somit eine bessere Sterbebegleitung gewährleisten.
Mit in Kraft treten des Pflegestärkungsgesetzes Stufe 1 am Anfang dieses Jahres haben Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf eine sechsmonatige Pflegezeit und können für diese Zeit, in der sie einen schwer kranken Angehörigen pflegen, einen zinslosen Kredit beantragen.
Bei einer Abstimmung der beteiligten Gewerkschaften über das Angebot der Arbeitgeberseite im Kita-Streit hat sich eine fast 70%ige Ablehnung des Angebotes ergeben.
Pflegebedürftige, die Leistungen aus der Pflegekasse/Pflegeversicherung erhalten, haben einen Rechtsanspruch auf individuelle, unabhängige und kostenlose Beratung.
Was passiert mit den eigenen Eltern, wenn sie ihren Alltag nicht mehr alleine bewältigen können? Der Gesetzgeber sagt: Auch Kinder müssen für die Pflege ihrer Eltern aufkommen (Paragraph 1601 des Bürgerlichen Gesetzbuchs / BGB).
„Die Veröffentlichung der bisherigen Pflegenoten muss umgehend ausgesetzt werden, da sie keine hilfreichen Aussagen generieren und sogar irreführend sind”, fordert Karl-Josef Laumann in seinem Positionspapier.
Laut einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts dürfen Arbeitnehmer in Deutschland pro Kind mindestens fünf Tage im Jahr krankheitsbedingt der Arbeit fernbleiben – mit Lohnfortzahlung.