EXKLUSIV: Analyse von CORRECTIV und „Welt“ zeigt Mängel bei 60 Prozent aller Pflegeheime!
Zinsloses Darlehen für Familienpflegezeit ein Flop
Die finanzielle Unterstützung in Form eines zinslosen Darlehens wird von pflegenden Angehörigen, die die Familienpflegezeit in Anspruch nehmen, kaum genutzt.
Neu ab 1.1.2016: Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit
Für Menschen, die nach längerem Krankenhausaufenthalt oder ambulanter Operation zuhause weiterhin versorgt werden müssen, aber keine Pflegestufe erhalten, weil der Unterstützungsbedarf voraussichtlich keine 6 Monate anhalten wird, wird jetzt eine Versorgungslücke geschlossen.
Uns gehört nur die Stunde. Und eine Stunde, wenn sie glücklich ist, ist viel.
Nicht nur für die bevorstehenden Feiertage wünschen wir Ihnen viele solcher glücklichen Stunden, sondern auch für alle 365 Tage des kommenden Jahres.
Das 2. Pflegestärkungsgesetz – was gilt ab wann
Am 13. November 2015 hat der Bundestag das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) beschlossen. Das Gesetz soll am 1. Januar 2016 in Kraft treten.
Ab Januar 2016 Kindergeld mit Steuer-ID-Nummer
Das Kindergeld wird im kommenden Jahr erhöht – um 2 Euro pro Monat.
Es gilt zu beachten, dass die Familienkassen bis Ende des Jahres die Steuer-Identifikationsnummer des jeweiligen Kindes und des Elternteils, welches das Kindergeld erhält, benötigt.
Bundestag verabschiedet neue Pflegereform
Der Bundestag hat mit breiter Mehrheit der Koalitionsfraktionen eine umfassende Pflegereform verabschiedet, die ab 1. Januar 2017 in Kraft treten soll.
Palliativversorgung wird Regelleistung
Sterbebegleitung wird ausdrücklicher Bestandteil des Versorgungsauftrags der Pflegeversicherung. Die Krankenkassen sollen Versicherte bei der Auswahl verschiedener Leistungen der Palliativ- und Hospizversorgung besser beraten und somit eine bessere Sterbebegleitung gewährleisten.
Zinslose Kredite für Pflegezeit werden kaum beansprucht
Mit in Kraft treten des Pflegestärkungsgesetzes Stufe 1 am Anfang dieses Jahres haben Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf eine sechsmonatige Pflegezeit und können für diese Zeit, in der sie einen schwer kranken Angehörigen pflegen, einen zinslosen Kredit beantragen.
2. Pflegestärkungsgesetz – größte Pflegereform seit Einführung der Pflegeversicherung
Vor wenigen Tagen hat das Kabinett dem Gesetzentwurf zum 2. Pflegestärkungsgesetz zugestimmt und es darüber hinaus für eilbedürftig erklärt.